Rechtsprechung
   BFH, 08.05.1958 - IV 115/57 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1278
BFH, 08.05.1958 - IV 115/57 U (https://dejure.org/1958,1278)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1958 - IV 115/57 U (https://dejure.org/1958,1278)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1958 - IV 115/57 U (https://dejure.org/1958,1278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,1278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 67, 200
  • DB 1958, 914
  • BStBl III 1958, 350
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.09.1957 - I 303/55 U

    Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Auszug aus BFH, 08.05.1958 - IV 115/57 U
    Es konnte auf Grund seiner freien Beweiswürdigung (§ 278 AO) ohne Rechtsverstoß zu dieser Feststellung kommen, da die Kassenaufzeichnungen nach dem Betriebsprüfungsbericht nicht chronologisch geführt wurden und weder aus den Kassenaufzeichnungen noch aus dem Journal der Kassenbestand für einen anderen Tag als den Bilanzstichtag zu ermitteln war (siehe dazu Urteil des Bundesfinanzhofs I 303/55 U vom 3. September 1957, Bundessteuerblatt - BStBl - 1958 III S. 102).
  • BFH, 09.10.1952 - IV 244/52 U

    Ordnungsmäßigkeit der kaufmännischen Buchführung - Versagung der Vergünstigung

    Auszug aus BFH, 08.05.1958 - IV 115/57 U
    Es ist beim Vorliegen eines Systemmangels auch unerheblich, daß bei der Veranlagung das Ergebnis der Buchführung der Besteuerung zugrunde gelegt worden ist (siehe Urteil des Bundesfinanzhofs IV 244/52 U vom 9. Oktober 1952, Slg. Bd. 58 S. 414, BStBl 1954 III S. 71).
  • BFH, 16.03.1967 - IV 72/65
    Dementsprechend hätten auch der RFH und der BFH unter Gewinn aus Gewerbebetrieb das Gesamtergebnis der gewerblichen Betätigung verstanden (RFH-Urteil VI 74/44 vom 3. Mai 1944, RStBl 1944, 731; BFH-Urteil IV 115/57 U vom 8. Mai 1958, BFH 67, 200, BStBl III 1958, 350).

    Im gleichen Sinne hat auch bereits der Senat in seiner vom BdF angeführten Entscheidung IV 115/57 U (a. a. O.), daß das Einkommensteuerrecht nur einen einheitlichen Begriff des Gewinns aus Gewerbebetrieb kenne und daß darunter das Gesamtergebnis der gewerblichen Betätigung zu verstehen sei.

  • BFH, 28.11.1972 - VIII R 40/68

    Verlustabzug - Betrieb derselben Einkunftsart - Verlustermittlung -

    Der BFH vertritt jedoch in ständiger Rechtsprechung die auch in der Literatur kaum bestrittene Auffassung, daß beim Vorhandensein mehrerer Betriebe derselben Einkunftsart der Verlustabzug nur zulässig sei, wenn das Betriebsergebnis in allen Betrieben (vgl. Entscheidungen vom 8. Mai 1958 IV 115/57 U, BFHE 67, 200, BStBl III 1958, 350; vom 19. Juli 1963 VI 245/62, StRK, Einkommensteuergesetz, § 10 d, Rechtsspruch 25; vom 30. Oktober 1964 VI 250/63, StRK, Einkommensteuergesetz, § 10 d, Rechtsspruch 28; Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Anm. 7 zu § 10d EStG; Blümich-Falk, Einkommensteuergesetz, 10. Aufl., 1. Bd. S. 1523; Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 10. Aufl., Rdnr. 10 ff. zu § 10 d) durch Vermögensvergleich auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt wurde.

    Hierdurch wird der Verlust selbst dergestalt berührt, daß das Gesamtergebnis (Verlust) aus den mehreren Betrieben derselben Einkunftsart kein solches mehr ist, das auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt wurde (vgl. das oben zitierte Urteil des BFH IV 115/57 U).

  • BFH, 12.12.1973 - I R 163/69

    Weinhandelsbetrieb - Ordnungsgemäße Buchführung - Eigener Weinbau - Inventar -

    Der Umstand, daß der Mangel der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nur in einem Teil des Gesamtunternehmens bestand, ist für die Beurteilung der Frage der Ordnungsmäßigkeit ohne Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 8. Mai 1958 IV 115/57 U, BFHE 67, 200, BStBl III 1958, 350, betreffend Vorliegen mehrerer Betriebe).
  • BFH, 12.06.1968 - IV 181/62

    Zum Begriff "unverzüglich" bei unverschuldeter Verzögerung der Verwendung auf

    Voraussetzung eines Verlustabzuges sei, daß die Buchführung sämtlicher Betriebe eines Steuerpflichtigen ordnungsgemäß sei (Hinweis auf das BFH-Urteil IV 115/57 U vom 8. Mai 1958, BFH 67, 200, BStBl III 1958, 350).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht